Anerkennung von Prüfungs- und Bescheinigungseinrichtungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Leistungsbeschreibung

Zum Erwerb besonderer Kenntnisse als Voraussetzung für die Durchführung bestimmter Arbeiten an Geräten, die geregelte Stoffe enthalten, können Einrichtungen als kompetent anerkannt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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