Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe

Leistungsbeschreibung

Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiherinnen/Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste