Die Ingenieurkammer führt neben der Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure auch die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure (Partnerschaftsgesellschaften, Kapitalgesellschaften), die in ihrem Namen oder ihrer Firma die geschützte Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ oder eine Wortverbindung oder ähnliche Bezeichnung mit der Berufsbezeichnung führen dürfen und einen Sitz in Niedersachsen haben.