Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieurinnen und Ingenieure

Leistungsbeschreibung

Ingenieurinnen und Ingenieure, die in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen werden wollen, müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und aufrechterhalten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wichtige Informationen zum Thema

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