Wer gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt eine Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr