Vermitteln und Beraten von Finanzanlagen durch ausländische Personen

Leistungsbeschreibung

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können Finanzdienstleistungen selbständig anbieten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wichtige Informationen zum Thema

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