Ehefähigkeitszeugnis

Leistungsbeschreibung

Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Erleichterung der internationalen Personenstandsführung. Ob ein solches Zeugnis zur Eheschließung im Ausland erforderlich ist, bestimmt das jeweilige ausländische Recht.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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