Die zollamtliche Überwachung bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Zollbehörden.
Ziele der zollamtlichen Überwachung sind die:
- Sicherung der Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben
- Einhaltung der Vorschriften des Zollrechts
- Einhalten bestehender Verbote und Beschränkungen.