Kfz: Erneute Zulassung im Onlineverfahren

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Leistungsbeschreibung

Seit 01.10.2019 kann bei einer Wiederzulassung auch das Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirks geändert werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Voraussetzungen

  • die Halterin/ der Halter muss eine natürliche Person sein und ein Girokonto besitzen, von dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen werden kann
  • die Halterin/ der Halter dürfen nicht von der Versicherungspflicht befreit sein
  • das Fahrzeug muss bei der Außerbetriebsetzung auf die Halterin/den Halter zugelassen gewesen sein
    • zusätzlich muss das Kennzeichen reserviert worden sein und die Reservierungsfrist darf nicht verstrichen sein
    • das Fahrzeug muss bei der Zulassungsbehörde wieder zugelassen werden, die das reservierte Kennzeichen zugeteilt hat
  • die Halterin/der Halter muss den Besitz der zur Außerberiebsetzung verwendeten Zulassungsbescheinigung Teil 1 durch Eingabe des dort vermerkten Sicherheitscodes nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
  • das reservierte Kennzeichen, die Fahrzeugidentifikationsnummer und den Sicherheitscode der zur Außerbetriebsetzung verwendeten Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Daten für das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
  • sofern vorhanden, Merkmal zur Beantragung einer Kraftfahrzeugsteuervergünstigung
  • Unterlagen über die letzte Hauptuntersuchung und, sofern erforderlich, über die letzte Sicherheitsprüfung.  Bzw. Angabe des Express-Code bei neuer Hauptuntersuchung, wenn diese beim Kraftfahrt-Bundesamt noch nicht vorliegt.
  • die Angabe, dass für das Fahrtzeug kein Verwertungsnachweis ausgestellt worden ist
Informationen zu den Vorraussetzungen für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am

18.10.2017

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste