Seit 01.10.2019 kann bei einer Wiederzulassung auch das Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirks geändert werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport