Schwerbehindertenausweis Ausstellung erstmalig

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Hannover-

Postanschrift:
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
0511 106-0
0511 106-2670

Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Voraussetzungen

Grad der Behinderung mindestens 50 %

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles Passfoto
  • Nachweis zum Grad der Behinderung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.

Was sollte ich noch wissen?

Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.
Internetseite des Landesamtes
Kontaktformular

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Allgemein
      Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
      und nach Vereinbarung


      Zentrale Beratungsstelle für Schwerbehindertenangelegenheiten
      Montag und Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr

      Dienstag, Mittwoch, Freitag
      und vor Feiertagen 08:30 - 13:00 Uhr


      Orthopädische Versorgungsstelle
      Montag und Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Online Dienste

  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft