Gesellschaftsliste der Architektenkammer Eintragung

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen

Postanschrift:
Veerßer Straße 53
29525 Uelzen

Leistungsbeschreibung

Die Architektenkammer führt neben der Architektenliste auch das Verzeichnis der Berufsgesellschaften (z. B. GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Aktiengesellschaften), die in ihrem Namen die geschützte Berufsbezeichnung

  • "Architektin" oder "Architekt"
  • "Landschaftsarchitektin" oder "Landschaftsarchitekt"
  • "Innenarchitektin“ oder "Innenarchitekt"
  • "Stadtplanerin“ oder "Stadtplaner"

oder eine Wortverbindung oder ähnliche Bezeichnung mit einer der Berufsbezeichnungen (z.B. Architekturbüro) führen dürfen und einen Sitz in Niedersachsen haben.


Es besteht eine Eintragungspflicht für Gesellschaften, sofern keine Gesellschaftseintragung bei einer zuständigen Stelle eines anderen Bundeslandes existiert. Im Eintragungsverfahren sind diverse Voraussetzungen (z.B. zur Berufshaftpflichtversicherung, zu den Kapitalanteilen) zu erfüllen.

Gesellschaften, die in die Liste der Gesellschaften aufgenommen werden, werden nicht Mitglieder der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen, wenn die Gesellschaft einen Sitz in Niedersachsen hat.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise zu den in § 4b Absatz 1 Nr. 1 - 9 NArchtG genannten Eintragungsvoraussetzungen
§ 4b Absatz 1 Nr. 1-9 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.2 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Online Dienste

  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft