Elterngeld Berechnung

Landkreis Uelzen - BAföG-/Elterngeld

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
0581 82 - 429

Leistungsbeschreibung

Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, einige kreisangehörige Gemeinden und Städten und der Region Hannover. Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Informationen zum Elterngeld

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • abweichende Servicezeiten Sozialamt:
      Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 11:00 Uhr
      Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr
      Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.
  • Online Dienste

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    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
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    • Fahrplanauskunft