Jagdschein: Ausstellung

Landkreis Uelzen - Ordnungsamt

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen

Leistungsbeschreibung

Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung.

Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.

Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.

Spezielle Hinweise - Leistungsbeschreibung

Änderung bei dem Verfahrensablauf zur Verlängerung/Neuausstellung von Jagdscheinen

Verlängerungen und Neuausstellungen von Jagdscheinen können ab dem 02.01.2023 auf dem Postweg bei der Jagdbehörde beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage des Landkreises und auf der Homepage der Jägerschaft Uelzen e.V. hinterlegt.

Bei Verlängerungen ist der ausgefüllte Antrag und eine Versicherungsbescheinigung über den Gültigkeitszeitraum vorzulegen. Bei Neuausstellungen ist zusätzlich ein Lichtbild einzureichen.

Die vollständigen Unterlagen sind an die Jagdbehörde des Landkreises Uelzen, Albrecht-Thaer-Str. 101, 29525 Uelzen zu schicken. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten ist zu beachten, dass sich alle Unterlagen in einem Umschlag befinden, der für die Jagdbehörde ausgezeichnet ist.

Sobald die Verlängerung bzw. Neuausstellung des Jagdscheines erfolgt ist, wird der Antragsteller hierüber informiert. Der Jagdschein kann dann persönlich montags oder donnerstags in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr ohne zusätzlichen Termin abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt vor Ort, vorzugsweise mit EC-Karte.

Da sich die Jagdbehörde von der persönlichen Eignung des Antragstellers überzeugen muss, ist die Abholung von Jagdscheinen mehrerer Personen nur in Ausnahmefällen möglich und im Vorfeld mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern abzustimmen.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.

Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung)
  • Passbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
  • Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung

Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die zuständige Stelle im Einzelfall Auskunft gibt.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 26.05.2010

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
      Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

      abweichende Öffnungszeiten:

      Jagd- und Waffenbehörde
      Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung

      Ausländerbehörde
      Montag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr

      oder Termin nach Absprache
  • Online Dienste

  • Formulare

    • Antrag auf Verlängerung/Neuausstellung Jagdschein
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    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
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