Landpachtverträge: Anzeige

Landkreis Uelzen - Ordnungsamt

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen

Leistungsbeschreibung

Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
      Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

      abweichende Öffnungszeiten:

      Jagd- und Waffenbehörde
      Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung

      Ausländerbehörde
      Montag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr

      oder Termin nach Absprache
  • Online Dienste

  • Parken

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft