Waffenschein

Landkreis Uelzen - Ordnungsamt

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen

Leistungsbeschreibung

Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.

Spezielle Hinweise - An wen muss ich mich wenden?

zuständige Sachbearbeiter beim Landkreis Uelzen nach Nachnamen:

A-L  :   Frau Thielert

M-Z  :   Frau Rüdiger    

Spezielle Hinweise - An wen muss ich mich wenden?

zuständige Sachbearbeiter beim Landkreis Uelzen nach Nachnamen:

A-L  :   Frau Thielert

M-Z  :   Frau Rüdiger    

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A-L  :   Frau Thielert

M-Z  :   Frau Rüdiger    

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A-L  :   Frau Thielert

M-Z  :   Frau Rüdiger    

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A-L  :   Frau Thielert

M-Z  :   Frau Rüdiger    

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • schriftliche Begründung (s. u.: Unterlagen)*
  • Versicherung*
  • Nachweis der Sachkunde*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/ Reisepass
  • Versicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis
  • Angaben, die glaubhaft machen, dass der Antragsteller / die Antragstellerin wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und dass der Besitz von Schusswaffen auch außerhalb des befriedeten Besitztums, z. B. der Wohnung oder des eingezäunten Grundstückes, geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
  • Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".

Spezielle Hinweise - Was sollte ich noch wissen?

Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie auf:

uelzen.de

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Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
      Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

      abweichende Öffnungszeiten:

      Jagd- und Waffenbehörde
      Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung

      Ausländerbehörde
      Montag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr

      oder Termin nach Absprache
  • Online Dienste

  • Formulare

    • Merkblatt - Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
  • Parken

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft