Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung

Landkreis Uelzen - Amt für Kreisstraßen

Postanschrift:
Wendlandstraße 8
29525 Uelzen
0581 82 - 803
0581 82 - 809
0581 82 - 871

Leistungsbeschreibung

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit,
  • zum Schaden und
  • zum Melder (für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.

Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

die AG Kommunenredaktion

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag, Donnerstag
      8.00 - 16.00 Uhr

      Mittwoch und Freitag
      8.00 - 12.00 Uhr

      und nach Vereinbarung
  • Mitarbeiter

    • Herr Gordon Gielsok
      Ingenieur
      Abteilung: Bau und Unterhaltung von Bauwerken
      Telefon
      0581 82-807

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