Wohngeld Berechnung

Landkreis Uelzen - Sozialamt

Postanschrift:
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
0581 82 - 429

Leistungsbeschreibung

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind

  • die Haushaltsgröße
  • das Einkommen der Haushaltsmitglieder
  • die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung

Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Das Wohngeld wird von der zuständigen Stelle berechnet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

  • Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen inkl. der notwendigen Nachweise bei der Beantragung von Wohngeld

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Urheber

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • abweichende Servicezeiten Sozialamt:
      Mo., Di., Do., Fr. 09:00 - 11:00 Uhr
      Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr
      Außerhalb dieser Zeiten ist eine Terminvereinbarung möglich.
  • Online Dienste

  • Parken

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
    • Parkplatz: Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe zum Kreishaus vorhanden
  • Barrierefreiheit

  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft