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Geflügelpest: Stallpflicht wird im Landkreis Uelzen vollständig aufgehoben (07.04.2017)

Im Landkreis Uelzen dürfen ab Samstag, 8. April 2017, alle Geflügelhaltungsbetriebe ihre Tiere wieder ohne Beschränkungen ins Freie lassen. Das Veterinäramt des Landkreises hebt die im Februar 2017 verhängten Aufstallungsanordnungen für zwölf Betriebe am Oldenstädter See, im Bereich der Ilmenau zwischen Grünhagen und Wichmannsburg sowie am Jastorfer See auf.

Grund ist eine Neubewertung der tierseuchenrechtlichen Situation. Auf Empfehlung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll auch in Risikogebieten keine Aufstallung mehr vorgeschrieben werden, da infolge der zunehmenden Inaktivierung des Virus durch höhere Tagestemperaturen und UV-Strahlung sowie im Hinblick auf den weitgehend abgeschlossenen Frühjahrsvogelzug eine Lockerung des Aufstallgebotes zugunsten des Tierschutzes vertretbar sei. Dieser Auffassung hat sich das hiesige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angeschlossen.  

Im Landkreis Uelzen wurden seit Beginn der Tierseuche zehn verendet aufgefundene Wildvögel auf das Geflügelpest-Virus untersucht – allesamt mit negativem Ergebnis. Die letzten Ausbrüche in den Nachbarlandkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg liegen etwa einen Monat zurück. Die Funde infizierter Wildvögel sind insgesamt stark rückläufig. Waren es in Kalenderwoche 9 noch 87 bestätigte Wildvogelausbrüche, wurden in Woche 13 bundesweit noch vier infizierte Wildvögel gemeldet.

Das Veterinäramt des Landkreises Uelzen weist trotz der morgigen Aufhebung der Aufstallpflicht jedoch darauf hin, dass eine Einschleppung, wenn auch mit geringerem Risiko, weiterhin möglich ist. Die gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen sind daher strikt einzuhalten.