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Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen: Erneutes Beteiligungs- und Auslegungsverfahren beginnt (29.01.2018)

Das Beteiligungsverfahren für den neuen Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Uelzen beginnt am Mittwoch, 7. Februar 2018.

Zu dem rund 500 Seiten starken Entwurf 2017 des Regionalen Raumordnungsprogramms haben rund 150 öffentliche Stellen bis zum 15. März 2018 die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Zu den öffentlichen Stellen zählen zum Beispiel Gemeinden, benachbarte Landkreise sowie behördliche Einrichtungen.

Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der öffentlichen Auslegung bis einschließlich Donnerstag, 8. März 2018, die Möglichkeit, den RROP-Entwurf im Kreishaus Uelzen, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen im möblierten Wartebereich vor Zimmer 102 (Sitzungssaal im 1. Obergeschoss) und in Zimmer 144 einzusehen. Entsprechende schriftliche Stellungnahmen sind darüber hinaus noch bis einschließlich Donnerstag, 22. März 2018, möglich. Diese können per Mail an die Adresse rrop@landkreis-uelzen.de erfolgen oder auf dem Postweg an folgende Adresse: Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen.

Die Unterlagen können ab Mittwoch, 7. Februar 2018, auch ergänzend auf der Homepage des Landkreises Uelzen unter der Adresse www.landkreis-uelzen.de eingesehen werden. Unter den dort aufgeführten Menüpunkten „Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel“ / „Bauen“ / „Regionales Raumordnungsprogramm“ sind die vollständigen Unterlagen des ausliegenden Entwurfes eingestellt.
Da sich die Änderungen im Vergleich zum RROP-Entwurf 2016 im überschaubaren Rahmen halten und um das Verfahren zu beschleunigen, ist einerseits nur noch in Bezug auf die geänderten Teile, die im Entwurf 2017 des RROP kenntlich gemacht sind, die Gelegenheit zur Stellungnahme möglich. Andererseits ist die Frist zur Stellungnahme für die öffentlichen Stellen angemessen verkürzt worden.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird das RROP nach Beratung im „Ausschuss für Planung, Hoch- und Straßenbau“ durch den Kreistag als Satzung beschlossen und dem Land Niedersachsen zur Genehmigung vorgelegt.

Zum Hintergrund:
     
Eingeleitet wurde das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Uelzen mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen Nr. 18 vom 30. September 2013.

Die vielfältigen infrastrukturellen Änderungen und Entwicklungen im Landkreis erfordern die Weiterentwicklung regionalplanerischer Zielsetzungen. Damit sollen regionale Entwicklungen gesteuert und Gemeinden, Investoren sowie Bürgerinnen und Bürgern eine verlässliche Grundlage und ein planerischer Rahmen für die weitere Entwicklung des Landkreises Uelzen gegeben werden.

Zum bis Mai 2017 laufenden Beteiligungsverfahren für den Entwurf 2016 des RROP gingen 60 Stellungnahmen von öffentlichen Stellen und rund 400  Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein und damit – anders als erwartet – mehr als im ersten Beteiligungsverfahren für den Entwurf 2015 des RROP. Die während dieses Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Landkreis abgewogen. Dies hat zu inhaltlichen Änderungen im Entwurf 2016 des RROP geführt, so dass sich der Bedarf eines erneuten Beteiligungsverfahrens für den neuen Entwurf 2017 ergibt.

Im Zuge des erneuten Beteiligungsverfahrens erfolgt auch die Anpassung an die Neubekanntmachung des LROP vom Oktober 2017. Das RROP wird hinsichtlich der Themen Biotopverbund und Torferhaltung ergänzt. Auch wurde die Kulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung überarbeitet.

Der Entwurf 2017 des Regionalen Raumordnungsprogramms besteht aus der Beschreibenden Darstellung, der Zeichnerischen Darstellung (Karte im Maßstab 1:50.000), der Begründung mit Anhang und dem Umweltbericht.