Der Landkreis Uelzen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten im Kreisgebiet (außer Hansestadt Uelzen) zuständig.
Fliegende Bauten sind z.B.:
- Veranstaltungszelte – mit über 70 qm Fläche (z.B. Zelte für Dorffeste und ähnliche Veranstaltungen, Bierzelte)
- Zirkuszelte - mit über 70 qm Fläche
- Fahrgeschäfte (Karussells)
- größere Veranstaltungsbühnen.