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Geflügelpest: Eilverordnung des Bundes nennt Verhaltensregeln für Kleinbetriebe (21.11.2016)

Zum Schutz vor der Vogelgrippe ist heute eine Eilverordnung des Bundes in Kraft getreten, die Kleinbetriebe mit einer Geflügelhaltung von unter 1.000 Tieren bzw. Geflügelhobbyhaltungen betrifft. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 20. Mai 2017.

Sie nennt konkrete Maßnahmen, die entsprechende Geflügelhalter ab sofort einhalten müssen. Diese reichen von Desinfektionsmaßnahmen über die Verwendung von Schutzkleidung bis hin zu Transportvorschriften und Meldepflichten.

Die vollständige Eilverordnung sowie ein Merkblatt zur Umsetzung dieser Verordnung finden Sie rechts oben auf dieser Seite unter der Rubrik "Ansprechpartner & mehr".

Anlässlich des Inkrafttretens der genannten Eilverordnung macht der Landkreis nochmals auf die seit dem vergangenen Wochenende im Landkreis Uelzen geltende Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse)  aufmerksam. Das Veterinäramt des Landkreises weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die sowohl die Einhaltung der Anordnung  des Kreises zur Aufstallpflicht als auch die Einhaltung der Eilverordnung des Bundes zwingend erforderlich ist und überprüft wird.