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Tiere und Lebensmittel

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist neben den Bereichen Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung und Lebensmittelüberwachung auch zuständig für die Aufgabengebiete Verbraucherschutz, Tierkörperbeseitigung, Schlachtier- und Fleischuntersuchung, Arzneimittelrecht (Tiere) und Nds. Hundegesetz bzw. Gefahrenabwehrrecht (Tiere). Es erteilt Erlaubnisse und prüft entsprechende Verstöße.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

> Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

  • Erteilung von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz
  • Tierschutzrechtliche Überprüfung von Tierhaltungen
  • Verfolgung und Ahndung tierschutzrechtlicher bzw. tierseuchenrechtlicher Verstöße
  • Überwachung der Einhaltung tierseuchenrechtlicher Bestimmungen
  • Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen
  • Registrierung von Tierbeständen nach der Viehverkehrsverordnung
  • Erteilung von Erlaubnissen zur Haltung von gefährlichen Hunden
  • Überwachung der Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher
  • Kontrollen in lebensmittelproduzierenden Betrieben
  • Begutachtung der Tauglichkeit von Schlachttieren als Lebensmittel
  • Trichinenuntersuchungen von Wildschweinen

Umweltamt

Dem Umweltamt des Landkreis Uelzen obliegt der Vollzug des Umweltrechts. Die folgenden Oberbegriffe geben einen Überblick auf die Aufgabenbereiche des Umweltamtes.

 

> Natur und Wald (Untere Naturschutz- und Waldbehörde)

Der Unteren Naturschutzbehörde obliegen die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflanzen- und Tierwelt, der Nutzbarkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.

Eine zentrale Aufgabe der Unteren Waldbehörde ist es, den Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Bedeutung für die Erholung zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.

 

> Wasser und Abwasser (Untere Wasserbehörde)

Der Unteren Wasserbehörde obliegt der Schutz der Gewässer. Hierunter fallen Grundwässer, fließende (Flüsse, Bäche) sowie stehende Gewässer (Seen, Teiche).

 

> Abfall und Bodenschutz (Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde)

Der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde obliegt der Vollzug der abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

Hinter den Oberbegriffen liegen sowohl weitere Informationen als auch entsprechende weitergehende Verknüpfungen bereit.

 

Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

> Umweltamt im Bürger- und Unternehmensservice