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Ab 1. März: Freie Fahrt nur mit Feinstaubplakette (12.02.2007)


Wer als Autofahrer weiterhin uneingeschränkt unterwegs sein möchte, sollte sich künftig eine Feinstaubplakette besorgen. Am 1. März  tritt die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Fahrzeugen in Kraft. Gegenstand dieser Regelung ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach festgelegten Schadstoffgruppen. Die in vielen (Groß-)Städten für  Mitte 2007 geplanten und mit neuen Verkehrszeichen ausgewiesenen Umweltzonen dürfen dann nur noch mit einer Plakette befahren werden. Ausnahmen gelten lediglich für Fahrzeuge des Polizei- oder Rettungsdienstes, für forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B .Mofas, Motorräder).

Hintergrund dieser Neuregelung ist die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität. Sie besagt, dass die Feinstaub-Belastung eines Ortes einen Grenzwert von 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Um eine rechtliche Grundlage für die Verhängung von Fahrverboten aussprechen zu können, beschloss die Bundesregierung im Mai 2006 die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“.

Flächendeckend freie Fahrt haben ab März nur noch Autobesitzer mit einer Umweltplakette in Rot (Dieselfahrzeuge mit Euro-2-Einstufung), Gelb (Motoren mit Schadstoffnorm Euro-3) oder Grün (ab Euro-Norm-4 und für Benzinmotoren mit einer Schadstoffnorm ab Euro-2 und besser). Alle anderen Fahrzeuge werden in bestimmten Bereichen und zu bestimmten Zeiten nicht mehr fahren dürfen.

In Uelzen ist dieses Verbot jedoch nicht zu erwarten. „Die Feinstaubbelastung trifft vor allem hochgradig belastete Verkehrsräume“, erklärt Straßenverkehrsamtsleiter René Weber. „Uelzen ist aber ein sehr grüner Bereich.“

Doch selbst wenn im Landkreis keine Feinstaubzone ausgewiesen werden sollte, benötigen Autofahrer eine Plakette, wenn sie andernorts unterwegs sind und z.B. die Oma in Berlin besuchen wollen. Erhältlich sind sie im Straßenverkehrsamt des Landkreises, Veerßer Straße 53. Sie kosten voraussichtlich rund fünf Euro.