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Abfallgebührenbescheide: Teilweise doppelt verschickt (15.01.2008)


Wegen eines technischen Fehlers haben mehrere hundert Haushalte im Kreisgebiet in der vergangenen Woche zwei und mehr identische Abfallgebührenbescheide erhalten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass nur ein Exemplar gültig ist und das überflüssige Schreiben vernichtet werden kann. Die Abfallgebühr ist zum Fälligkeitstermin selbstverständlich nur einmal zu bezahlen – auch im Lastschriftverfahren.