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Abschied vom alten Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (19.09.2005)

Blassgrün und unscheinbar. So sehen die am 01.10.2005 im Zuge der Harmonisierung europäischen Rechts in Deutschland geltenden neuen Zulassungspapiere aus. Zukünftig wird es statt eines Fahrzeugbriefes und eines Fahrzeugscheines eine Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) und eine Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) geben. Die neuen Zulassungspapiere sollen gegenüber den bisherigen Fahrzeugpapieren eine höhere Fälschungssicherheit besitzen. „Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich erst mal nichts“, informiert Straßenverkehrsamtsleiter René Weber. Die neuen Fahrzeugpapiere gelten zunächst nur für neu zugelassene Fahrzeuge. Lediglich bei Gebrauchtfahrzeugen, bei denen technische Änderungen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden, ein Halterwechsel, eine Wiederzulassung oder eine Ummeldung von einem Zulassungsbezirk in einen anderen erfolgt, werden automatisch die neuen Zulassungsdokumente ausgestellt.

Bislang war der Fahrzeugbrief das Dokument, mit dem in der Regel eine lückenlose Historie eines Fahrzeugs beim Verkauf nachgewiesen werden konnte. Leider werden in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, die den Fahrzeugbrief ersetzt, zukünftig nur noch zwei Zulassungseintragungen möglich sein. Diese wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Fahrzeugbrief wird von der EU mit dem Datenschutz begründet. Nicht nur wegen dieser offensichtlichen Verschlechterung für den Käufer eines Gebrauchtwagens sind die Zulassungsbehörden von den neuen Papieren nicht gerade begeistert. In einigen Fällen wird es zu Mehrkosten für den Bürger bei der Ausstellung der neuen Zulassungsdokumente kommen. Statt der einfachen Neuausstellung eines Fahrzeugscheines müssen zukünftig nämlich die beiden Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgefertigt und dem Bürger in Rechnung gestellt werden.

Tipp: Im Zuge der Umstellung ist in der Zulassungsstelle in der ersten Oktoberwoche mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wer seinen Besuch noch in den September vorverlegen kann, sollte davon Gebrauch machen oder die Nachmittage nutzen, in denen die Wartezeiten in der Regel kürzer sind.