Weitere Pressemitteilungen

Altpapiertonnen: Gericht lehnt Antrag von Formata ab (20.09.2007)


Die Firma Formata darf vorerst keine Blauen Tonnen im Landkreis Uelzen aufstellen. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Beschluss vom 18. September entschieden. Ende Juni hatte Formata angekündigt, künftig eine regelmäßige Altpapiersammlung im gesamten Kreisgebiet durchführen und allen Haushalten kostenlos eine Blaue Tonne zur Verfügung stellen zu wollen. Der Landkreis hatte daraufhin eine Untersagungsverfügung mit sofortiger Vollziehung ausgesprochen, da er die Funktionsfähigkeit des  kommunalen Abfallentsorgungssystems gefährdet sah.

In seinem Beschluss folgt das Verwaltungsgericht weitgehend der Begründung des Landkreises. Dieser habe ausreichend dargelegt, dass die Funktionsfähigkeit der von ihm flächendeckend sicherzustellenden Altpapierentsorgung für private Haushalte beeinträchtigt würde, „wenn die Antragstellerin parallel dazu eine gewerbliche Sammlung durchführen würde, bei der sie durch die angekündigte flächendeckende Verteilung der gegenüber der Bündelsammlung für den Abfallbesitzer attraktiveren Blauen Tonne in großem Umfang das Altpapier der öffentlichen Entsorgung entziehen würde.“

Die Kammer folgt damit den Ausführungen des VG Schleswig, dass die öffentliche Hand jederzeit in der Lage sein muss, eine ordnungsgemäße Abfallverwertungs- und beseitigung zu gewährleisten und die freie wirtschaftliche Betätigung vor diesem Hintergrund ihre Grenze findet. Sollte die vom Landkreis beauftragte Firma Melosch die satzungsgemäße Bündelsammlung wegen der Tonnensammlung von Formata auf Dauer nicht mehr wirtschaftlich fortführen können, müsse sie möglicherweise ein „erhebliches Entgelt aus dem Gebührenhaushalt“ erhalten oder den Vertrag auflösen. Beide Alternativen würden die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Abfallentsorgung beeinträchtigen. Der Landkreis selbst könne den Vertrag derzeit auch nicht auflösen, da er seine Entsorgungspflicht sonst nicht erfüllen könne. Auch könne er nicht sicherstellen, dass Formata die Altpapiersammlung tatsächlich dauerhaft und flächendeckend übernimmt. Die Firma unterliege derzeit keinen vertraglichen Verpflichtungen und könne ihre Sammlung jederzeit – etwa bei fallenden Altpapierpreisen – wieder einstellen.

„Das Verwaltungsgericht hat unsere Einschätzung bestätigt“, freute sich Dezernent Frank Peters. „Ein flächendeckendes privates Abfallentsorgungssystem ist mit geltendem Recht nicht vereinbar.“
Gegen den Beschluss kann Formata innerhalb der nächsten zwei Wochen Beschwerde einlegen.