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Artenschutz: Kreisstraße 45 wird zeitweise gesperrt (27.01.2012)

Um seiner gesetzlichen Pflicht zum Schutz gefährdeter Tierarten nachzukommen, wird der Landkreis Uelzen in diesem Jahr erstmals einen Straßenabschnitt zeitweise sperren. Das hat das zuständige Umweltamt des Landkreises angekündigt. Betroffen ist die Kreisstraße 45, die – abhängig vom Beginn und Verlauf der diesjährigen Krötenwanderung – zwischen den Orten Oetzendorf und Masendorf für den Verkehr gesperrt wird. Entsprechende Maßnahmen sollen maximal bis zum 15. April 2012 andauern. Anhand der Witterungsverhältnisse, die für die Wanderung der Tiere entscheidend sind, wird tageweise entschieden, ob die Teilstrecke dann jeweils von 19 bis 6 Uhr gesperrt wird. Über die geplanten Maßnahmen wurden die ansässigen Anwohner im Rahmen der jüngsten Orts- bzw. Gemeinderatssitzung informiert.

Eine Ausweichmöglichkeit besteht über die Landesstraße L254, Oetzendorf in Richtung Oetzen, dann über die Kreisstraße K3 Oetzen in Richtung Masendorf (bzw. umgekehrt).

Die Amphibien an dem betroffenen Straßenabschnitt müssen besonders geschützt werden, da die Kreisstraße K45 das Kammmolch-Biotop „Mührgehege“ durchquert und in diesem Biotop das größte bekannte Vorkommen des Kammmolchs im Naturraum Lüneburger Heide beheimatet ist. Der Kammmolch steht in Deutschland auf der Roten Liste und wird in Niedersachsen als gefährdet eingestuft. Darüber hinaus ist diese Amphibienart in Europa rechtlich geschützt.

Bislang wurde der Schutz des Kammmolchs durch den BUND, Ortsgruppe Bad Bevensen, organisiert. Während der Fortpflanzungszeit haben die freiwilligen Helfer entlang der Straße zusammen mit der Kreisstraßenmeisterei einen Krötenzaun aufgestellt und zweimal täglich die Amphibien an dem Zaun eingesammelt und über die Straße getragen. Diese Leistung ist aufgrund der körperlich hohen Belastung für die freiwilligen Helfer künftig nicht mehr möglich.

Für Fragen steht das Umweltamt des Landkreises Uelzen unter der Rufnummer 0581/82-401 zur Verfügung.