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Blauzungenkrankheit: Veterinäramt will Einhaltung der Impfpflicht kurzfristig durchsetzen (22.07.2009)

 Halter von Rindern, Schafen und Ziegen sollten sich umgehend um die Blauzungen-Impfung ihrer Tiere kümmern. Das Veterinäramt des Landkreises Uelzen hat angekündigt, gegen säumige Tierhalter in Kürze entsprechende Zwangsmaßnahmen einzuleiten. „Wir sind verpflichtet, die Impfung flächendeckend durchzusetzen und können bei Verstößen auch Bußgelder erheben, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt“, so Dr. Katharina Möbius. Aus diesem Grund appelliere sie an alle Tierhalter, sich kurzfristig, also schon in den nächsten Tagen, um die Impfung zu kümmern. 

Um die Verbreitung der Blauzungenkrankheit, von der ausschließlich Tiere betroffen sind, möglichst wirkungsvoll und nachhaltig bekämpfen zu können, hatte das Veterinäramt alle Besitzer von Rindern, Schafen und Ziegen bereits Ende Februar aufgefordert, ihre Tiere bis Ende Mai impfen zu lassen, da das Virus durch im Sommer aktive so genannte Gnitzen – kleine  Stechmücken – auf alle Wiederkäuer-Arten übertragen werden kann. Die Gnitzen nehmen das Blauzungenvirus mit dem Blut eines infizierten Tieres auf. Wird ein anderes der empfänglichen Tiere (Rind, Schaf, Ziege) von diesen Gnitzen gestochen, wird das Blauzungenvirus auf das gesunde Tier übertragen. „Ein Tierhalter, der seine Tiere nicht gegen die Blauzungenkrankheit impfen lässt, trägt dazu bei, dass sich das Virus weiter verbreitet und er sollte sich dieser Verantwortung bewusst sein“, erklärt dazu Dr. Katharina Möbius, die Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Uelzen. Nur durch die Impfung könnten Erkrankungen und deren wirtschaftliche Folgeschäden gemindert, die Viruslast in der Population gesenkt und so die weitere Ausbreitung zumindest verlangsamt werden.

Zahlreiche Tierhalter im Landkreis Uelzen sind in diesem Jahr ihrer Impfpflicht bisher aber noch immer nicht nachgekommen. Vor allem bei den Schafhaltern ist die Impfmoral schlecht. Haben im vergangenen Jahr noch fast alle Schafhalter ihre Tiere impfen lassen, so sind es in diesem Jahr nur knapp 70 Prozent der rund 7.300 Schafe im Landkreis. Von den ca. 10.000 impfpflichtigen Rindern wurden in diesem Jahr bisher nur ca. 77 Prozent geimpft. 

Auswertungen aller Impfungen haben ergeben, dass der Impfstoff sehr gut verträglich ist, auch im Landkreis Uelzen wurden nur vereinzelt unmittelbare Impfschäden wie Fieber und Schwellungen oder Fehlgeburten gemeldet. „Dies ist jedoch im Zusammenhang mit der Vielzahl an durchgeführten Impfungen absolut im Promill-Bereich und steht in keinem Vergleich zu den Schäden und Leiden durch die Krankheit selbst“, so Dr. Katharina Möbius.

Damit Impfschäden von der Tierseuchenkasse entschädigt werden können, muss sich der Tierhalter an das Veterinäramt oder den Hoftierarzt wenden. Entschädigungen für Blauzungenkrankheitsfälle an ungeimpften Tieren werden dagegen nicht mehr gezahlt. Im Gegensatz zu 2008 müssen die Tierhalter allerdings in diesem Jahr für die Impfung selbst aufkommen. Ersetzt werden von der Tierseuchenkasse lediglich die Kosten für den Impfstoff, die Kosten für den Tierarzt muss der Tierhalter selbst tragen.

Neben der Impfung selbst ist auch die Dokumentation der Impfungen wichtig, da das Impfprogramm von der Europäischen Union gefördert wird. Die Eingabe und Kontrolle der Bestandsimpfungen erledigt nach wie vor das Veterinäramt, bei dem die Impfbescheinigungen innerhalb von sieben Tagen einzureichen sind. Mit einer „Hoftierarztvollmacht“ des Tierhalters kann der Impftierarzt die Impfungen einzeltierbezogen für Rinder in eine Datenbank eingeben. Die Kosten für die Freischaltung der Vollmacht werden bis Ende 2009 von der Tierseuchenkasse übernommen. Damit wird der Handel mit den Tieren sehr vereinfacht, was nicht zuletzt für den Landkreis Uelzen als Auktions- und Exportstandort für Masterrind von großer Bedeutung ist.