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Der Südwesten Uelzens ist Beobachtungsgebiet für Blauzungenkrankheit (16.11.2006)


Nach den zahlreichen Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden ist jetzt auch Niedersachsen durch einen Ausbruch bei Osnabrück betroffen. Damit dehnen sich die Schutzmaßnahmen bis in den südwestlichen Teil des Landkreises Uelzen aus. Die Gemeinden Suderburg, Eimke und Wriedel gehören seit heute zu einem Beobachtungsgebiet in einem Umkreis von 150 km rund um den Seuchenherd. Aus dieser Zone heraus dürfen Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen nur unter bestimmten Voraussetzungen transportiert werden. Innerhalb der Beobachtungsgebiete gelten keine Beschränkungen für den Transport.

Genehmigung für Schlachttiere rechtzeitig anfordern

„Schlachttransporte in Gebiete außerhalb der Beobachtungszone müssen ab sofort von uns genehmigt werden“, erklärt Dr. Katharina Möbius, Leiterin des Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. „Außerhalb dieses mit Auflagen bzw. Restriktionen versehenen Gebietes liegen bei uns beispielsweise die Schlachtstätte Hencke in Bad Bevensen oder der Schlachthof in Lüneburg.“ Die Genehmigung könne dann erteilt werden, wenn die Tiere am Tage des Verbringens keine klinischen Anzeichen auf Blauzungenkrankheit aufweisen. Eine entsprechende Tierhaltererklärung sei mitzuführen. Zudem müssten die Tiere in verplombten Fahrzeugen zur Schlachtstätte befördert werden. Um eine ordnungsgemäße Prüfung und rechtzeitige Erteilung der Genehmigungen sicherzustellen, sollten die Anträge für das Verbringen von Schlachttieren so früh wie möglich, mindestens aber zwei Werktage vor dem geplanten Transport, gestellt werden. Für die Erteilung der Genehmigungen und die Verplombung der Fahrzeuge werden Gebühren erhoben. Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt unter Tel.: 0581 / 82-476.

 Insektizidbehandlungen für Nutz- und Zuchttiere

Für Nutz- und Zuchttiere gelten andere Auflagen. Diese Tiere dürfen ohne Genehmigung aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden, wenn sie:

  1. mindestens 60 Tage vor dem Transport mit einem Insektizid behandelt werden oder
  2. mindestens 28 Tage vor dem Transport mit einem Insektizid behandelt werden und serologisch mit negativem Ergebnis untersucht werden, wobei die Proben mind. 28 Tage nach der Insektizidbehandlung genommen werden müssen oder
  3. mindestens 14 Tage vor dem Transport mit einem Insektizid behandelt werden und virologisch negativ untersucht werden, wobei die Proben frühestens 14 Tage nach der Insektizidbehandlung genommen werden müssen sowie
  4. vor und während des Transportes Mückenschutzmittel (Repellentien) angewendet werden.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die insbesondere Schafe und Rinder, aber auch Ziegen oder Mufflons befällt. Die Tierseuche ist anzeigepflichtig. Das Virus ist für den Menschen jedoch nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier zu Tier, sondern von Mücken übertragbare Infektionskrankheit. Zu den klinischen Symptome bei Rindern gehören Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Schafe zeigen etwa eine Woche nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an, wird blau und kann aus dem Maul hängen.

Weitere Informationen und Formulare (Tierhaltererklärungen) erhalten Sie im Internet unter http://www.animal-health-online.de/ oder www.animal-health-online.de .