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Die Reiseapotheke: Das Gesundheitsamt informiert (17.07.2008)

 In Niedersachsen haben die Sommerferien begonnen. Überall werden jetzt die Koffer aus dem Keller, die Schwimmsachen aus den Schränken und die Sonnenbrillen aus den Schubladen geholt. Der Urlaub soll schließlich die schönste Zeit des Jahres werden. Damit die Erholung nicht plötzlich von typischen Reisekrankheiten getrübt wird, gehört unbedingt auch eine sorgfältig ausgestattete Reiseapotheke ins Gepäck. Dr. Gerhard Wermes, Amtsarzt im gemeinsamen Gesundheitsamt der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Uelzen, erklärt, welche gesundheitlichen Aspekte vor Antritt einer Reise beachtet werden sollten:

Zur Grundausstattung der Reiseapotheke gehört ein Erste-Hilfe-Set mit Desinfektionsmitteln, Mullbinden, Pflaster, Kompressen, Verbandstuch und Schere. Darüber hinaus sollten Mittel gegen Fieber und Schmerzen, Hautausschläge und Verbrennungen, Durchfall und Verstopfung, Erbrechen und Übelkeit sowie gegen Husten und Schnupfen mitgeführt werden. Sinnvoll ist auch ein Mittel gegen Insektenstiche. Bei der individuellen Zusammenstellung kann auch der Hausarzt gefragt werden.

Grundsätzlich sollten alle Medikamente in der Originalverpackung mit Beipackzettel aufbewahrt werden. Idealerweise sollten sie kühl und trocken gelagert werden, da Medikamente im Urlaub besonders von Temperaturschwankungen betroffen sind. Es ist wichtig, vor der Reise unbedingt das Verfallsdatum aller Medikamente zu prüfen. 

Auch Sonnenschutzmittel gehören unbedingt in jede Reiseapotheke, denn häufig droht in Urlaubsregionen die Gefahr von Sonnenbrand. Im Gebirge und am Wasser ist die Sonneneinstrahlung wesentlich höher, was mit der Höhenlage bzw. der Reflexion durch Schnee oder Wasser zusammenhängt. Generell gilt, dass sich der verwendete Lichtschutzfaktor nach dem eigenen Hauttyp richtet. Je empfindlicher die Haut, desto höher sollte der Sonnenschutzfaktor sein. Bei sehr hellen Hauttypen sollte am Anfang ein Lichtschutzfaktor von mindestens 30 gewählt werden, der dann im Laufe der Sonnengewöhnung reduziert werden kann. Einen besonders hohen Sonnenschutz benötigen Kinder, da deren Haut noch wesentlich empfindlicher und dünner ist. Und gerade sie sind beim Spielen im flachen Wasser oft einer besonders hohen Dosis von UV-Strahlen ausgesetzt. Bei der Anwendung von Sonnencreme sollte darauf geachtet werden, dass sie bereits vor dem Sonnenbad aufgetragen wird. Auch dürfen besonders gefährdete Körperstellen wie Nase, Ohren oder Glatze nicht vergessen werden. Wichtig ist auch, den Sonnenschutz nach dem Schwimmen immer wieder zu erneuern. Das gilt auch für wasserfeste Produkte.

Im Zusammenhang mit der Urlaubsvorbereitung sollte auch das Thema Impfungen eine wichtige Rolle spielen. Tetanus und Diphtherie-Schutz sind auch in Deutschland wichtig, aber noch wichtiger bei Reisen in tropische Länder. Eine Auffrischung ist alle zehn Jahre nötig. Wer in weit entfernte Urlaubsregionen reist, sollte sich rechtzeitig beim Arzt oder einem Tropeninstitut erkundigen, ob für das jeweilige Land spezielle Impfungen wie beispielsweise gegen Gelbfieber, Tollwut oder Typhus empfohlen werden. Hilfe bietet auch die kostenlose Reiseimpfberatung des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 0581/82450. Bei „Last-Minute-Reisen“ kann ein rechtzeitiger Schutz allerdings oft nicht mehr geleistet werden. Dazu Dr. Wermes: „Der Impfschutz setzt häufig erst Tage oder sogar Wochen nach der ersten Impfung ein. Ein weiteres Problem bei Spontan-Urlauben sind außerdem die Nebenwirkungen, die unter Umständen mitten im Urlaub auftreten können und sich oft nicht von einer ernsthaften Erkrankung unterscheiden lassen.“

Chronisch Kranke sollten ihre individuell benötigten Medikamente in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt in ausreichender Menge mitnehmen. Diese oftmals sehr wichtigen Mittel sind im Urlaub häufig schwierig zu bekommen. Die Medikamente sollten möglichst im Handgepäck transportiert werden. Im Flugzeug dürfen pro Behältnis nur 100 ml einer Flüssigkeit oder eines Sprays in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit in den Sicherheitsbereich genommen werden. Betäubungsmittel (zum Beispiel starke Schmerzmedikamente) dürfen laut „Schengener Abkommen“ nur ins Ausland mitgenommen werden, wenn eine zweisprachige Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorgelegt werden kann.