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Ein kurzer Rausch mit langwierigen Folgen (07.03.2006)

Verlust des Führerscheins nach Drogenkonsum ist zeit- und kostenaufwendig

Die Zahl der drogenauffälligen Verkehrsteilnehmer ist im Jahr 2005 stark gestiegen. Gab es von 1998 bis 2004 jeweils „nur“ drei bis vier Fälle, in denen das von der Polizei informierte Straßenverkehrsamt berauschten Autofahrern den Führerschein entzog, erhöhte sich die Zahl im vergangenen Jahr auf erschreckende 29. Dieser Trend scheint sich auch 2006 fortzusetzen: In den ersten beiden Monaten mussten bereits sieben Drogenkonsumenten ihre Fahrerlaubnis abgeben. Ein Grund für diese Entwicklung sind neuartige Urin- und Speicheltests, mit denen die Polizei die Einnahme von Betäubungsmitteln leichter feststellen kann.

„Vielen Führerscheininhabern ist nicht bewusst, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss einschneidende Konsequenzen nach sich zieht“, hat Dieter Lakotta, Leiter der Führerscheinstelle, festgestellt. Häufig werde ein solcher Fall zunächst wie eine Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße von 250 Euro, den Auslagen für eine Blutuntersuchung von etwa 300 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.

Doch damit ist die Sache für die Betroffenen längst nicht ausgestanden: In der Regel belegt das Fahren im Rauschzustand die generelle Untauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Folge: Die Fahrerlaubnis wird für längere Zeit „einkassiert“. Dabei spielt es beim Konsum von harten Drogen wie Heroin, Kokain, Ecstasy oder LSD nicht einmal eine Rolle, ob man sich tatsächlich hinter’s Steuer gesetzt hat oder nicht. Vielmehr kann bereits der einmalige Konsum dieser Rauschmittel auch außerhalb des Straßenverkehrs kraft Gesetzes die Nichteignung zum Autofahren nach sich ziehen.

Wer seinen Führerschein wiedererlangen will, muss eine einjährige Abstinenz nachweisen und sich dafür mehreren Drogenscreenings unterziehen. Die Kosten dieser jeweils etwa 60 Euro teuren Untersuchungen gehen ebenso zu Lasten des Betroffenen wie die abschließende medizinisch-psychologische Begutachtung, die mit ca. 500 Euro zu Buche schlägt. Erst wenn die im Volksmund „Idiotentest“ genannte Untersuchung bestanden ist, kann dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zurückgegeben werden. Sind seit der Entziehung jedoch mehr als zwei Jahre vergangen, muss der Betroffene eine neue Führerscheinprüfung ablegen.

„Es ist ein langer, zeitaufwendiger und kostspieliger Weg, bis man die Fahrerlaubnis wieder erlangt hat“, resümiert Lakotta. „Deshalb sollte man sich wirklich überlegen, ob ein kurzer Rausch den Verlust von Mobilität und Lebensqualität wirklich wert ist.“