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Elektroschrott: Abfallwirtschaftsbetrieb zieht positive Zwischenbilanz (18.06.2008)

 Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen hat in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt knapp 850 Tonnen Elektroschrott gesammelt. Diese Menge entspricht durchschnittlich mehr als vier Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Damit hat der Landkreis Uelzen die gesetzlich geforderte Menge an gesammeltem und zur Wiederverwertung bereitgestelltem Elektroschrott in beiden Jahren erreicht.

Konnten im Landkreis Uelzen die gesetzlichen Auflagen im Jahr 2006 mit etwas über vier Kilogramm pro Einwohner nur sehr knapp erfüllt werden, lag der Wert im vergangenen Jahr mit fast 4,7 Kilogramm pro Einwohner schon deutlich über der gesetzlich geforderten Quote. Im Jahr 2006 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb 391,62 Tonnen Elektroschrott gesammelt, im Jahr 2007 waren es insgesamt 451,18 Tonnen. Und der Trend ist nach Angaben des Abfallwirtschaftsbetriebes weiter steigend.

Das Elektro-Gesetz (ElektroG) verpflichtet zwar in erster Linie die Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten zur Rücknahme und Verwertung. Die kommunalen Entsorgungsbetriebe sind aber für die Einrichtung und den Betrieb von Sammelstellen verantwortlich. 

Das im März 2005 in Kraft getretene Gesetz (ElektroG) soll dazu beitragen, Elektroabfall zu vermeiden beziehungsweise die Geräte oder wesentliche Bestandteile wiederzuverwerten. Dazu hat der Landkreis Uelzen am Betriebshof in Oldenstadt und am Entsorgungszentrum Borg Sammelstellen eingerichtet. Dort können Elektro-Altgeräte oder anderer Elektroschrott ganztägig abgegeben werden (Betriebshof: montags bis donnerstags von 7 bis 15.30 Uhr, freitags von 7 bis 12 Uhr; Entsorgungszentrum: montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, samstags von 8 bis 12 Uhr).

Außerdem holen Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Uelzen alte Elektro-Großgeräte kostenpflichtig auch bei den Bürgern ab. Entsprechende Termine können unter der Tel.-Nr. 0581/948211 oder 0581/948214 vereinbart werden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Elektroschrott nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden darf. Dazu zählen auch elektrische Kleingeräte wie Bügeleisen, Toaster oder Kaffeemaschinen. Vor allem defekte Leuchtstoff-Röhren werden von den Bürgern immer wieder mit dem Hausmüll entsorgt. Auch dies schadet aber der Umwelt und ist verboten.

Die für den Bürger kostenlose Entgegennahme des Elektroschrotts, dessen Sortierung und auch dessen Abgabe zur Verwertung ist für den Abfallwirtschaftsbetrieb mit Kosten verbunden. Diese müssen aus den Müllgebühren finanziert werden.