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Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms wird öffentlich ausgelegt (16.01.2013)

Aufgrund der vielfältigen infrastrukturellen Änderungen im Landkreis Uelzen ist der  Landkreis verpflichtet, die regionalen Entwicklungen zu steuern und den Städten und Gemeinden, potenziellen Investoren sowie den Bürgerinnen und Bürgern mit der Aufstellung  eines „Regionalen Raumordnungsprogramms“ eine verlässliche Grundlage beziehungsweise einen planerischen Rahmen vorzugeben.

Der Entwurf des aktuellen „Regionalen Raumordnungsprogramms“ wurde inzwischen durch die Kreisverwaltung erstellt und an insgesamt 113 öffentliche Stellen – zum Beispiel benachbarte Landkreise, Gemeinden und andere Behörden – weitergeleitet. Diese haben nun Gelegenheit, ihre jeweiligen Stellungnahmen abzugeben.   

Darüber hinaus haben auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bis einschließlich Freitag, 15. März 2013, schriftlich (an die Anschrift „Landkreis Uelzen, Amt für Bauordnung und Kreisplanung, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen“) oder per Mail (unter der Adresse c.seeck@landkreis-uelzen.de) Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben.

Um sich persönlich ein Bild von dem Programm-Entwurf machen zu können, werden die Unterlagen vom 21. Januar bis zum 28. Februar 2013 öffentlich ausgelegt – und zwar im Uelzener Kreishaus, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen, Zimmer 143. Der Entwurf enthält neben einer beschreibenden und zeichnerischen Darstellung auch die zugehörige Begründung und den Umweltbericht. 

Ergänzend dazu kann der Entwurf auch auf dem Internetportal des Landkreises Uelzen unter der Adresse www.uelzen.de eingesehen werden. Unter dem Pfad „Bürger/Bauen, Planen, Wohnen/Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Uelzen“ sind die vollständigen Unterlagen des ausliegenden Entwurfes ebenfalls auffindbar.

Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren werden die Anregungen und Bedenken, die sich auf wesentliche Inhalte der Planung beziehen, erörtert. Abschließend wird dann das Regionale Raumordnungsprogramm nach Beratung im Ausschuss für Planung und Straßenbau durch den Kreistag als Satzung beschlossen und dem Land Niedersachsen zur Genehmigung vorgelegt.

Hintergrund:
Eingeleitet wurde das Verfahren zur Änderung und Fortschreibung des RROP für den Landkreis Uelzen mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Uelzen Nr. 9 vom 14. Mai 2010. Konkreter Anlass für das Änderungsverfahren ist unter anderem die Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen. Auch durch Vorhaben und Planungen Dritter beziehungsweise eigene Untersuchungen des Landkreises Uelzen hat sich ein Änderungs- und Aktualisierungsbedarf ergeben.

Die Ausweisung neuer Vorranggebiete für die Windenergienutzung ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, sondern erfolgt in einem separaten Verfahren.