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Europawahl: Wahlscheinantrag für Briefwahl auch per E-Mail möglich (29.04.2009)

 Die Europawahl am Sonntag, 7. Juni, wirft auch im Landkreis Uelzen ihre Schatten voraus. Die Vorbereitungen in den einzelnen Gemeinden sind derzeit in vollem Gange. Wer zum Beispiel einen Wahlschein per E-Mail beantragen möchte, hat dazu bereits ab Montag, 4. Mai, Gelegenheit. Ab diesem Termin stehen interessierten Wahlberechtigten im Internet entsprechende Wahlscheinanträge auf den Homepages der jeweiligen Wohnortgemeinde zur Verfügung. Die Adressen lauten: www.bad-bevensen.de, www.bienenbüttel.de, www.ebstorf.de, www.bad-bodenteich.de, www.samtgemeinde-rosche.de, www.wrestedt.de und www.uelzen.de.

Die Samtgemeinde Suderburg beteiligt sich an diesem Verfahren nicht. Hier müssen  Briefwahlunterlagen schriftlich oder mündlich im Samtgemeindebüro in 29556 Suderburg, Bahnhofstraße 54, beantragt werden.

Der Wahlscheinantrag muss grundsätzlich vollständig ausgefüllt werden. Da der Antrag per E-Mail keine Unterschrift des Wahlberechtigten enthält, werden entsprechende Antragsteller gebeten, im Wahlscheinantrag in den jeweiligen Feldern ihr Geburtsdatum sowie die Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer (befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung) anzugeben. Die Wahlunterlagen werden dann unverzüglich an den Wahlberechtigten gesandt.

Wahlbriefe müssen so rechtzeitig abgeschickt werden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger (Landkreis Uelzen – Kreiswahlleiter, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen) eingehen, Wahlbriefe können aber auch direkt dort abgegeben werden.

Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl – in diesem Fall also spätestens am Donnerstag, 4. Juni – bei der Deutschen Post AG aufgegeben werden. Absender müssen für Wahlbriefe kein Porto entrichten. Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so früh wie möglich abgeschickt werden. In diesen Fällen müssen die Absender die Portokosten übernehmen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Landkreis Uelzen – Kreiswahlleiter, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen, eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Per Briefwahl kann jeder wählen, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der erforderliche Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können natürlich nicht nur per E-Mail bzw. über das Internet, sondern auch schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Der Antrag kann auch durch Fax oder E.Mail gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist dagegen nicht möglich. Sofern der Antrag mit der Post an die Gemeinde gesendet wird, muss er ausreichend frankiert sein.

Zur Europawahl können Briefwahlunterlagen frühestens am 4. Mai ausgegeben werden. Anträge können aber bereits früher gestellt werden. Die Gemeinden werden die Unterlagen schnellstmöglich zusenden. Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Liegt eine entsprechende Vollmacht vor, dürfen die Unterlagen auch an eine andere Person ausgehändigt werden.

Wahlscheine können bis Freitag, 5. Juni, 18 Uhr beantragt werden. Ausnahmen gelten für die Beantragung selbstständiger Wahlscheine und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung. In diesen Fällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. 

Im Normalfall erfolgt die Abgabe der Stimme in den jeweiligen Wahllokalen. Diese werden den Wahlberechtigten auf der Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt.