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Früherkennungsgesetz: Jugendamt hat bisher mehr als 200 Fälle geprüft (11.05.2011)

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sind ein entscheidender Baustein für die gesunde Entwicklung unserer Kinder. Die Krankenkassen bieten mindestens elf dieser Untersuchungen an. Zehn davon finden vor der Einschulung statt im Zeitraum vom ersten bis fünften Lebensjahr. Bei regelmäßiger Teilnahme an den Untersuchungen können zum Beispiel Stoffwechselstörungen, Organerkrankungen oder Behinderungen rechzeitig erkannt werden. Aber auch Entwicklungsstörungen werden im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen immer wieder diagnostiziert. Das frühzeitige Erkennen ermöglicht eine rechtzeitige Therapie, so dass Folgeschäden vermieden werden können. Ein anderer wichtiger Aspekt im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen ist die Beratung zu Impfungen, Unfallverhütung, Erziehung und gesunder Ernährung.

Laut Amtsarzt Dr. Gerhard Wermes stellt das gemeinsame Gesundheitsamt Uelzen/Lüchow-Dannenberg bei den Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig fest, dass die Vorsorgeuntersuchungen nur unzureichend in Anspruch genommen werden. Bei rund 14 Prozent der Kinder in Uelzen sind die letzten Vorsorgeuntersuchungen unvollständig. Daher appelliert das Gesundheitsamt an alle Eltern, keine Vorsorgeuntersuchungen zu versäumen.

Verstärkt werden soll die Bereitschaft zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen durch das Niedersächsische Früherkennungsgesetz, das Anfang April 2010 in Kraft getreten ist. Das Land Niedersachsen will mit dem Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern die Gesundheit von Kindern fördern und den Kinderschutz verbessern, indem Kinder in größerem Maße als bisher an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.

Die Eltern von Kindern im Alter von sechs Monaten bis zu vier Jahren bekommen vom Niedersächsichen Landesamt für Jugend, Familie und Soziales die Aufforderung ins Haus, ihren Nachwuchs zu den Vorsorgeuntersuchungen „U 5“ bis „U 8“ beim Kinderarzt vorzustellen. Kommen sie der Aufforderung nicht nach oder unterbleibt die Rückmeldung vom Arzt oder aus der Klinik, dass das Kind zur Vorsorge vorgestellt wurde. Dann ergeht eine Meldung des Landesamtes an die zuständigen Träger der Jugendhilfe, wie beispielsweise den Landkreis Uelzen. Die Mitarbeiter des Jugendamtes im Allgemeinen Sozialen Dienst gehen dann den Meldungen nach.

Seit August 2010 sind beim Kreisjugendamt Uelzen rund 230 Meldungen des Landesamtes eingegangen. Auf das Anschreiben des Jugendamtes reagierte rund 70 Prozent der Eltern, indem sie die ärztliche Bestätigung über die Untersuchung vorlegten. Somit waren die Untersuchungen der Kinder bereits durchgeführt worden und lediglich die Rückmeldungen an das Landesamt waren unterblieben.

Beim anderen Teil der Eltern war es aufgrund ausbleibender Bestätigungen notwendig, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes die Familien besuchen. Die besuchten Familien haben sich in der Regel kooperativ gezeigt. Die Vorsorgeuntersuchungen wurden durchgeführt und in Einzelfällen haben Eltern Beratung und längerfristige Unterstützung durch das Kreisjugendamt in Anspruch genommen.

„Ziel des Jugendamtes ist, Eltern frühestmöglich Hilfe anzubieten und Eltern, die notwendige Unterstützung annehmen, geben ihren Kindern einen guten Start ins Leben“, bilanziert Jugendamtsleiterin Brigitte Lindenthal. Auch sie ist überzeugt, dass sich das Verfahren noch einspielen wird und die Rückmeldungen über die durchgeführten Untersuchungen im Laufe der Zeit verlässlicher erfolgen werden. Sie appelliert an Eltern und Ärzte, die Rückmeldekarte über die durchgeführte Vorsorgeuntersuchung an das Landesamt zu schicken.