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Jugendschutz: Ordnungsamt zieht positive Zwischenbilanz (19.12.2012)

Nach Einschätzung des Ordnungsamtes des Landkreises Uelzen zeigen die gemeinsamen Anstrengungen und Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die in den vergangenen Monaten und Jahren in der Region durchgeführt wurden, erste deutliche Erfolge. „Entsprechende Kontrollen deuten darauf hin, dass es im Landkreis Uelzen offenbar immer weniger Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz gibt“, so Edelgard Cohrs, Leiterin des Ordnungsamtes. „Der Trend ist eindeutig und freut uns natürlich sehr“, so die Amtsleiterin.

Rückläufig seien nach Angaben entsprechender medizinischer Einrichtungen nicht nur die Fälle im Bereich des so genannten „Koma-Saufens“, auch die gemeinsam durch Polizei und Ordnungsamt durchgeführten Kontrollen in Gaststätten und Spielhallen hätten kaum Verstöße gezeigt. Ebenfalls positiv sei die Entwicklung bei Testkäufen durch Jugendliche. Auch hier, so Cohrs, habe es in den vergangenen vier Jahren rund 100 weitgehend durch die Polizei organisierte Aktionen gegeben, bei denen sich die Verkäuferinnen und Verkäufer insgesamt sehr verantwortungsvoll gezeigt und keinen Alkohol an Jugendliche verkauft hätten.

In diesem Zusammenhang dankt Cohrs nicht nur den jeweiligen Verkaufsstellen, sondern auch allen Gastwirten, die sich um den Jugendschutz bemühen: „Im Allgemeinen stoßen unsere Kontrollen sowohl bei den Gastwirten als auch bei den Geschäftsinhabern auf großes Verständnis. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut.“ Schließlich, so Cohrs, führe man die Kontrollen nicht durch, um Bußgelder zu verhängen, sondern um die Betroffenen für das Thema zu sensibilisieren – auch und besonders vor Feiertagen.

So sei z. B. auch anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes und des Jahreswechsels wieder besondere Aufmerksamkeit gefragt, um Kinder und Jugendliche vor dem Verzehr von Alkohol zu schützen. Der Appell richte sich dabei aber nicht nur an Verkäuferinnen und Verkäufer oder an Gastwirte, sondern ebenso an Eltern oder Freunde. „Auch Erwachsene oder ältere Freunde stehen diesbezüglich in der Verantwortung“, so Cohrs. Nicht selten würden Jugendliche Zuhause trinken, ohne dass dies durch die Erziehungsberechtigten unterbunden werde. „In diesen Fällen ist ein Einschreiten durch Aufsichtsbehörden, die Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkohols schützen wollen, natürlich besonders schwierig“, so Edelgard Cohrs abschließend.