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Kolkraben nicht mehr zum Abschuss freigegeben (09.03.2006)

Für die Kolkraben in den Jagdrevieren rund um die Mülldeponie Borg gilt ab sofort wieder eine ganzjährige Schonfrist. Vor drei Jahren hatte der Landkreis den Abschuss von bis zu 80 Tieren pro Jahr erlaubt, da die Raben auf den umliegenden Feldern größere Schäden angerichtet hatten. Diese Ausnahmeregelung zog der Landkreis jetzt aufgrund eines Erlasses des niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zurück.

Der Erlass wurde zum Schutz vor der Verschleppung des H5N1-Influenza-A-Virus durch Wildvögel verhängt und beinhaltet, dass sämtliche Anordnungen zur Verringerung des Wildbestands aufzuheben sind, mit denen übermäßige Wildschäden verringert werden sollten. Das Abschussverbot soll verhindern, dass die Tiere während der einsetzenden Zugvögelbewegungen unnötig aufgescheucht werden und ihre Reviere womöglich in andere Brutgebiete verlagern.

Mit dem Widerruf der Schonzeitaufhebung hat sich ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erledigt, die ein Abschussverbot gefordert hatte. Seit der Schließung und weitgehenden Abdeckung der Mülldeponie, so die Argumentation der Grünen, habe sich die Zahl der Kolkraben ohnehin verringert. So seien in letzter Zeit keine Massenansammlungen mehr gesichtet, sondern lediglich zehn bis zwanzig Exemplare gezählt worden. Demzufolge seien auch die Schäden auf den landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung zurückgegangen.


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