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Konjunkturpaket II: Kommunen loben Landesregierung und mahnen Konkretisierungen im Gesetzentwurf an (13.02.2009)

 Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen hat die bisherige Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Niedersachsen aus kommunaler Sicht als anerkennenswert gelobt. Anlässlich einer Anhörung zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II betonte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer, die vom Bund erwünschte zeitnahe Umsetzung der Gelder werde aber nur möglich sein, wenn die Mittel möglichst unbürokratisch für die vom Bund vorgesehenen Förderzwecke verwendet werden könnten. „Dies ist bei den nach dem Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetz vorgesehenen pauschalen Mitteln der Fall. Was für die Kommunen im Allgemeinen richtig ist, kann für die Förderprogramme nicht falsch sein. Wir regen deshalb nachdrücklich an, für den mit insgesamt 200 Mio. Euro größten Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur kommunale Kontingente vorzusehen. Ein sachgerechter Anknüpfungspunkt wäre die Schülerzahl der einzelnen Schulträger.“

Als problematisch erachten die niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände eine Reihe von Auslegungsfragen, die sich aus dem Entwurf des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes ergibt. „Die Kommunen müssen wissen, welche Maßnahmen konkret förderfähig sind, welches Verfahren eingehalten werden muss und bis wann mit entsprechenden Zusagen gerechnet werden kann. Für uns ist entscheidend, was im niedersächsischen Ausführungsgesetz steht. Hier müssen die Zweifelsfragen abschließend geklärt werden. Dies gilt insbesondere für die Frage, welche Maßnahmen als ,zusätzlich’ im Sinne des Konjunkturpaketes gelten“, forderte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Heiger Scholz.

„Unsicherheiten bestehen auch noch über die Förderzwecke. So gibt es z. B. irritierende Aussagen auf Bundesebene zum Lärmschutz an kommunalen Straßen. Unsere Kommunen brauchen aber Planungssicherheit, die der Landesgesetzgeber schaffen muss. Ferner begrüßen wir es, dass nach der Gesetzesbegründung die Aufteilung von 65 Prozent für die ,Bildungsinfrastruktur’ und 35 Prozent für die sonstige kommunale Infrastruktur nur eine anzustrebende Zielgröße darstellt. Insbesondere bei kleineren kommunalen Gebietskörperschaften kann es keine zielgenaue Einhaltung einer solchen Aufteilungsquote geben. Auch dies sollte der Landesgesetzgeber aber noch deutlicher herausstellen als bisher geschehen“, ergänzte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Rainer Timmermann, abschließend.