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Krippenfördermittel: Kompromissvorschlag von allen Kommunen angenommen (08.07.2009)

 „Die Verteilung der so genannten „Krippenfördermittel“ im Landkreis Uelzen ist endlich einvernehmlich zwischen dem Landkreis und den Kommunen geregelt“, freut sich Lothar Heinisch, Sozialdezernent des Landkreises Uelzen. Die letzten Zustimmungen aus Städten und Gemeinden sind in den vergangenen Tagen im Kreishaus eingegangen. Damit sei ein monatelanges „Tauziehen“ zwischen den Beteiligten zuende gegangen und die Abwicklung der Bezuschussung durch die Landesschulbehörde könne beginnen.

Zur Erinnerung: Damit der im Frühjahr durch den Landkreis vorgeschlagene Modus zur Vergabe der Landesmittel in Kraft treten konnte, mussten die Räte aller 25 betroffenen Kommunen der Vereinbarung zustimmen.

Insgesamt stehen im Landkreis Uelzen 2,57 Millionen Euro für den Neu- oder Umbau von Krippen für unter dreijährige Kinder zur Verfügung. Das Geld reicht vermutlich aber nicht aus, um alle Projekte finanzieren zu können. Deshalb wird bei Bedarf ein kreisweiter Solidarfonds eingerichtet, in den alle Kommunen einzahlen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits Fördermittel erhalten haben – und zwar den Betrag, der über zwei Drittel ihrer Baukosten hinausgeht.

„Die Voraussetzungen für die Einrichtung eines solchen Solidarfonds sind jetzt zwar gegeben, der Fonds wird aber erst dann eingerichtet, wenn die vom Land bereitgestellten Fördermittel aufgebraucht sind und weiterer Bedarf besteht“, erklärt dazu Lothar Heinisch. Aus diesem Fonds sollen die Krippenprojekte aller anderen Städte und Gemeinden ebenfalls zu zwei Dritteln finanziert werden. Der Landkreis wird den Fonds um maximal 600.000 Euro aufstocken.  

Gemäß dem Kompromissvorschlag bekommen die Kommunen nun auf Antrag erst einmal 95 Prozent der förderfähigen Kosten für ihre Krippenvorhaben vom Land Niedersachsen erstattet.

Bisher lag der Betrag von 2,57 Millionen Euro auf Eis, weil sich die Städte und Gemeinden nicht über die Verteilung einigen konnten und Kreispolitik sowie –verwaltung das „Windhundprinzip“ vermeiden wollten. Nach diesem Prinzip hätten jeweils nur diejenigen Kommunen Fördergelder bekommen, die ihren Antrag am schnellsten gestellt hätten.

Laut Gesetz müssen die Kommunen bis 2013 für 35 Prozent der unter dreijährigen Kinder eines Geburtsjahrgangs eine Betreuung in Krippen, Kindertagesstätten oder in der Tagespflege sicherstellen.