Weitere Pressemitteilungen

Landessozialgericht: Landkreis muss Fahrtkosten für „Mareike K.“ übernehmen (10.12.2007)


Der Landkreis Uelzen muss nun doch vorläufig die Kosten einer Monatsfahrkarte für „Mareike K.“ übernehmen, um der in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft lebenden Oberstufenschülerin den Besuch des 22 km von ihrem Wohnort entfernten Herzog-Ernst-Gymnasiums in Uelzen zu ermöglichen. Mit diesem Beschluss hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen Beschluss des Sozialgerichts Lüneburg vom 22. August aufgehoben, der den Antrag der Schülerin in erster Instanz abgewiesen hatte. Dagegen hatte die Elftklässlerin Beschwerde eingelegt. Der Landkreis ist nun bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren bzw. bis zum Ablauf des Schuljahres 2007/2008 verpflichtet, die Monatskarte in Höhe von 89,25 Euro abzüglich der bereits von Dritten gezahlten Beihilfen zu übernehmen.

„Natürlich wird der Landkreis in diesem und in gleichgelagerten Fällen nun vorläufig zahlen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie das Hauptsacheverfahren ausgeht, da noch nicht einmal die erste Instanz ihr Urteil gesprochen hat“, sagte Kreissprecherin Daniela Lövenich. „Wir gehen aber nach wie vor davon aus, dass der Bundes- oder Landesgesetzgeber diese Angelegenheit mit klarer Finanzierung im Sinne der Schülerinnen und Schüler regeln sollte.“