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Landkreis Uelzen jetzt komplett im Beobachtungsgebiet für Blauzungenkrankheit (28.11.2006)


In der inzwischen siebten Änderung der Bundesverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit hat das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz neue Beobachtungsgebiete ausgewiesen. Seit Dienstag, 28. November, fällt der komplette Landkreis Uelzen in diese Zone, die in einem Radius von 150 Kilometern um eine befallene Tierhaltung eingerichtet wird. Auch die umliegenden Landkreise fallen in das Beobachtungsgebiet. Ausnahmen sind letzte „Zipfel“ von Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.

Aus den Beobachtungsgebieten heraus dürfen Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen nur nach Genehmigung des Veterinäramtes zur Schlachtung gebracht werden. Zucht- und Nutztiere müssen vor einem Transport mit Insektiziden behandelt und einer Blutuntersuchung unterzogen werden. Innerhalb der Beobachtungsgebiete gelten jedoch keine Beschränkungen für den Transport.

Bislang ist die Blauzungenkrankheit in über 200 niederländischen und mehr als 300 deutschen Beständen nachgewiesen worden. Die durch ein Virus verursachte Tierkrankheit ist eine für den Menschen ungefährliche, aber anzeigepflichtige Tierseuche; Fleisch- und Milchprodukte können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Tierhalter können sich bei Fragen an das Veterinäramt unter Tel.: 0581 / 82-476 wenden.