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Landkreis bereitet sich auf geplante Erhöhung des Kindergeldes vor (17.12.2008)

 Der Landkreis Uelzen bereitet sich zurzeit auf die geplante Erhöhung des Kindergeldes sowie des steuerlichen Kinderfreibetrages zum 1. Januar 2009 vor, um die von der Bundesregierung beabsichtigten – bisher aber noch nicht beschlossenen – Neuregelungen kurzfristig umsetzen zu können. Sollten die geplanten Änderungen beschlossen werden, muss das Jugendamt des Landkreises mehrere tausend Briefe und Bescheide an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten versenden. „Die Zahlungen im Unterhaltsvorschussbereich werden aber wie bisher auf jeden Fall pünktlich an die berechtigten Elternteile überwiesen“, so Brigitte Lindenthal, Leiterin des Kreisjugendamtes. Auch bei den notwendigen Benachrichtigungen sei das Jugendamt bemüht, diese so schnell wie möglich zu erstellen und zu versenden.

Das Kindergeld soll jeweils monatlich für erste und zweite Kinder auf 164 Euro, für dritte Kinder auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder auf 195 Euro angehoben werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll künftig für jedes Kind auf 3.864 Euro jährlich steigen. Diese Änderungen hätten auch Auswirkungen auf die von den unterhaltspflichtigen Elterteilen zu zahlenden Mindestunterhaltsbeträge sowie auf die vom Staat zu erbringenden Zahlbeträge im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen.

Für Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren würde der von unterhaltspflichtigen Elternteilen zu zahlende Mindestunterhalt auf 281 Euro steigen, für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren bliebe der Mindestunterhalt unverändert bei 322 Euro und für Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren würde der Mindestunterhalt ebenfalls steigen, und zwar auf 377 Euro.

Auf diese Beträge würde allerdings die Hälfte der gestiegenen Kindergeld-Sätze angerechnet, so dass sich für Unterhaltspflichtige letztlich folgende Beträge ergeben würden: Für Kinder der ersten Altersstufe (bis zu einem Alter von fünf Jahren) 199 Euro, für Kinder der zweiten Alterstufe (von sechs bis elf Jahren) 240 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (von zwölf bis 17 Jahren) 295 Euro. Individuelle Beträge unter oder über dem Mindestunterhalt können sich jedoch aus dem Einkommen der Unterhaltspflichtigen ergeben.

Die vom Staat zu erbringenden Zahlbeträge im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen würden nach den bisherigen Planungen für Kinder der ersten Altersstufe von 125 Euro auf 117 Euro sinken, für Kinder der zweiten Altersstufe von 168 Euro auf 158 Euro.