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Landkreis startet das Projekt "Ehrenamtskarte" / Anträge ab sofort möglich (27.08.2012)

„Als Landrat des Landkreises Uelzen möchte ich mich bei den aktiven Ehrenamtlichen für die gute Arbeit bedanken und sie mit der niedersächsischen Ehrenamtskarte belohnen. Mit dieser Karte genießen diese engagierten Menschen Vergünstigungen im Landkreis Uelzen, aber auch im ganzen Land Niedersachsen“. Landrat Dr. Heiko Blume hat heute den offiziellen Startschuss für die Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Uelzen gegeben.

Blume weiter: „Besonders engagierte Menschen in unserem Landkreis, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich um ihre Mitmenschen, um soziale, sportliche, gesellschaftliche, kulturelle oder politische Belange kümmern, verdienen unsere besondere Anerkennung. Die Gesellschaft braucht diese gemeinwohlorientierte Tätigkeit und kann nur durch aktive ehrenamtliche Unterstützung gut funktionieren.“

Ab sofort können nun alle ehrenamtlich Tätigen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Ehrenamtskarte beim Landkreis Uelzen beantragen. Entsprechende Anträge müssen bis spätestens 30. September jeden Jahres an folgende Adresse geschickt werden: Landkreis Uelzen, Stichwort Ehrenamtskarte, z.Hd. Frau Fabel, Veerßer Straße 53, 29525 Uelzen. Antragsformulare können im Internet unter der Adresse www.uelzen.de, dort unter „Bürger“, „Bürgerservice“, „Ehrenamtskarte“, „Dokumente & Downloads“ heruntergeladen werden oder sind im Uelzener Kreishaus an der Info erhältlich.

Um in den Genuss der Ehrenamtskarte zu kommen, müssen Antragsteller
• zum Stichtag 30.09. mindestens 18 Jahre alt sein,
• ihre freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung ausführen,
• mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtliche Arbeit im Landkreis Uelzen leisten,
• mindestens seit drei Jahren für das Gemeinwohl in einer wohltätigen Organisation, einem Verein oder einer kirchlichen Einrichtung tätig sein;

Das Antragsformular muss durch den ehrenamtlich Tätigen ausgefüllt und durch die/den Verantwortliche/n der entsprechenden Organisation unterschrieben werden.

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Ausweises. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach dem Ende der Gültigkeitsdauer muss bzw. kann die Karte neu beantragt werden, sie wird nicht automatisch verlängert.

Die erstmalige Ausgabe der Ehrenamtskarte wird der Landkreis Uelzen am 5. Dezember 2012, dem offiziellen „Tag des Ehrenamtes“, vornehmen. Nach dem Ablauf der Antragsfrist (30.09.) werden die Antragsteller diesbezüglich angeschrieben und informiert.

Zum heutigen Auftakt der Aktion dankte Landrat Dr. Heiko Blume den heimischen Sponsoren und Kooperationspartnern des Projektes ausdrücklich. Zugleich ermutigte er weitere potenzielle Partner, sich an dem Projekt zu beteiligen: „Als Kooperationspartner ein Angebot zu unterbreiten, stellt einen Einsatz für das Gemeinwohl und eine persönliche Anerkennung für das Ehrenamt dar.“ Von einem möglichen Engagement profitierten letztlich nicht nur die Inhaber der Ehrenamtskarte, sondern auch Unternehmen und Einrichtungen selbst. Schließlich gelte das Angebot niedersachsenweit und erschließe so möglicherweise auch einen neuen Kundenkreis. Bei entsprechenden Fragen können sich Interessierte unter der Rufnummer 0581/82-201 an den Landkreis Uelzen wenden.

Eine Auflistung aller bisherigen Angebote und Vergünstigungen sowie weitere Informationen finden sich ebenfalls im Internet unter www.uelzen.de oder www.freiwilligenserver.de.