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Landkreis übernimmt zentrale Abrechnung der Abfallgebühren (31.10.2007)


Um Kosten zu sparen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises ab 1. Januar 2008 die komplette Abrechnung der Benutzungsgebühren für Abfallbehälter. Bislang haben die Samtgemeinden, die Stadt Uelzen und die Gemeinde Bienenbüttel für den Landkreis die Gebühren eingezogen und an den Abfallwirtschaftsbetrieb weitergeleitet.

Die Vorteile, die sich durch die Umstellung für den Bürger ergeben, sind kürzere Bearbeitungszeiten bis zur Erstellung des Änderungsbescheides und eine deutliche Kostenersparnis, da die Daten nicht mehr in unterschiedlichen Softwaresystemen verwaltet und abgestimmt werden müssen. Zudem steht für grundstücksbezogene und abrechnungsrelevante Änderungen künftig direkt der Abfallwirtschaftsbetrieb als alleiniger Ansprechpartner zur Verfügung.

Einige Formalitäten sind jedoch für den reibungslosen Ablauf notwendig: Grundstückseigentümer, die bisher am Lastschriftverfahren teilgenommen haben, müssen dem Abfallwirtschaftbetrieb eine neue Einzugsermächtigung erteilen, um diesen Service weiterhin nutzen zu können. Ebenso verhält es sich mit Abfallgebührenbescheiden, die nicht der Eigentümer erhalten soll, sondern beispielsweise der Mieter. Hierfür muss der Grundstückseigentümer den AWB schriftlich bevollmächtigen, den Gebührenbescheid an einen anderen Adressaten zu schicken. In den nächsten Wochen wird der AWB die betreffenden Grundstückseigentümer anschreiben und detailliert informieren.