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Landrat übergibt erste Denkmalplakette (14.11.2012)

Waldemar Stern ist im Landkreis Uelzen der erste Empfänger der neuen Denkmalplakette, die seit Oktober auf entsprechenden Antrag an die Kreisverwaltung an Eigentümer entsprechender Baudenkmäler herausgegeben wird. Landrat Dr. Heiko Blume hatte die Premiere zum Anlass genommen, die rund 20 mal 20 Zentimeter große emaillebeschichtete Plakette persönlich an den Stöckener zu übergeben. Gemeinsam mit seiner Ehefrau und Sohn Frederic nahm Stern die Plakette direkt vor dessen 1895 gebauten Wohnhaus entgegen.

Waldemar Stern (li.) und Sohn Frederic freuen sich über die erste Denkmalplakette, die im Landkreis Uelzen ausgegeben wird. Überbringer war Landrat Dr. Heiko Blume.„Ich freue mich, dass Sie die Plakette beantragt haben und diese an Ihrem wirklich schönen und gepflegten Baudenkmal anbringen möchten“, so der Landrat. Indem er auf diese Weise auf die Schönheiten der Region aufmerksam mache, leiste der Stöckener damit letztlich auch einen kleinen Beitrag zur Förderung des Tourismus. Waldemar Stern dankte dem Chef der Uelzener Kreisverwaltung für dessen Besuch. „Eigentum verpflichtet“, so der Stöckener. Umso schöner sei es, dass mit der Denkmalplakette die entsprechenden Bemühungen jetzt auch für jeden sichtbar dargestellt werden könne.

Die Denkmalplakette kann entweder formlos oder mittels eines Antragsformulars beim Amt für Bauordnung und Kreisplanung beantragt werden. Auf der Grundlage dieses Antrages werden die jeweiligen Plaketten anschließend durch den Landkreis Uelzen vom Niedersächsischen Amt für Denkmalpflege angefordert und dann an die Antragsteller persönlich ausgehändigt. Pro Baudenkmal ist allerdings jeweils nur eine solche Plakette kostenlos – auch wenn es sich bei dem Baudenkmal möglicherweise um ein Gebäude-Ensemble mit mehreren Gebäuden handelt. Falls der jeweilige Eigentümer mehrere der neuen Plaketten beantragt, muss er für jede weitere 40 Euro zahlen. Auch die Kosten für das Befestigungsmaterial und die Anbringung der Plakette(n) trägt der jeweilige Eigentümer.

Die Denkmalplakette, die mit ihrem Symbol von der Kennzeichnung nach der „Haager Konvention“ zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten abgeleitet ist, wird in verschiedenen Bundesländern zur Kennzeichnung der in die jeweiligen amtlichen Denkmallisten eingetragenen denkmalgeschützten Objekte genutzt, um auf besonderes denkmalpflegerisches Engagement oder den erfolgreichen Abschluss von Restaurierungs- oder Konservierungsmaßnahmen hinzuweisen. Weitere Informationen sind erhältlich unter den Rufnummern 0581/82-2915 oder 82-243.