Weitere Pressemitteilungen

Landschaftsrahmenplan: Geländebegehungen bis Ende August (27.06.2007)


Im Rahmen der vom Landkreis in Auftrag gegebenen Aktualisierung des Landschaftsrahmenplans führt das Büro BMS-Umweltplanung voraussichtlich noch bis Ende August im gesamten Kreisgebiet Geländebegehungen durch. Die Mitarbeiter des Planungsbüros sind dafür mit Sondergenehmigungen ausgestattet, die sie zum Betreten von Grundstücken und Naturschutzgebieten sowie zum Befahren von Straßen berechtigen, auf denen normalerweise  Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote gelten.

Durch die Geländebegehungen soll der aktuelle Zustand von Natur und Landschaft erfasst werden. Eine flächendeckende Besichtigung findet nicht statt, da es sich bei den Begehungen lediglich um Ergänzungen zu einer bereits erfolgten Luftbildauswertung handelt.

Um das Kreisgebiet im Landschaftsrahmenplan so genau wie möglich abzubilden, müssen teilweise auch Privatgrundstücke betreten werden. Selbstverständlich nehmen die Kartierer  dabei Rücksicht auf die Belange der Eigentümer. So betreten sie beispielsweise keine bestellten Äcker oder Forstkulturen. Eine vorherige Anmeldung ist leider nicht möglich, da dem Planungsbüro die jeweiligen Grundstückseigentümer nicht bekannt sind. Ein entsprechender Aufwand wäre wegen der Größe des Kreisgebiets auch nicht zu leisten.

Der Landkreis bittet darum, die Mitarbeiter des Planungsbüros bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und das kurzfristige Betreten der Grundstücke zu gestatten.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Engelhardt (Tel. : 0581 / 82-235) oder Herrn Widling (Tel. : 0581 / 82-236) von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises.


Was ist ein Landschaftsrahmenplan?

Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutz-Fachplan in Niedersachsen. Er beinhaltet eine Bestandsaufnahme und Bewertung der vier Schutzgüter „Arten, Biotope, Wasser und Boden“. Grundlagen sind eine kreisweite Luftbildauswertung und Kartierungen vor Ort. Auf Basis dieser Datenerhebungen wird ein Zielkonzept zur angestrebten Entwicklung von Natur und Landschaft für das gesamte Kreisgebiet erarbeitet. Der Landschaftsrahmenplan schließt mit einem Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der festgelegten Ziele ab und ist Arbeitsgrundlage für Schutzgebietsausweisungen, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Artenhilfsmaßnahmen, Maßnahmen von Nutzergruppen sowie für Raumordnung und Bauleitung.

Der Landschaftsrahmenplan entfaltet keine direkten Rechtswirkungen, sondern ist als  Leitbild mit empfehlendem Charakter zu verstehen, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.