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Leistungsorientierte Bezahlung für Beschäftigte des Landkreises (21.12.2006)


Als einer der ersten Landkreise in Niedersachsen und als Vorreiter im Landkreis Uelzen führt die Kreisverwaltung zum 1. Januar 2007 die sog. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) ein. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eröffnet erstmals für das Jahr 2007 diese Möglichkeit. Eine entsprechende Dienstvereinbarung wurde heute von Landrat Dr. Theodor Elster und dem Personalratsvorsitzenden Dietmar Schröder unterzeichnet. Bereits Ende Juni hatte sich unter der Leitung von Erstem Kreisrat Dr. Heiko Blume eine Arbeitsgruppe gegründet, die im letzten halben Jahr die Regularien des neuen Systems festgelegt hat. „Die Arbeitsgruppe hat dieses für alle Beteiligten neue und komplexe Thema sehr intensiv bearbeitet und in einer ausgesprochen konstruktiven Atmosphäre die Dienstvereinbarung entworfen. Nun gilt es, das System mit Leben zu füllen und praktische Erfahrungen zu sammeln“, berichtete Blume.

Die Leistungsorientierte Bezahlung erfolgt in Form von Leistungsprämien auf der Grundlage von Zielvereinbarungen. In diesen Zielvereinbarungen werden die individuell zu erbringenden Aufgaben und Leistungsziele eines Beschäftigten festgelegt, die dieser innerhalb eines Jahres erfüllen kann. Die Vereinbarungen sind freiwillig und werden mit der jeweiligen Führungskraft geschlossen. Die Amtsleiter haben dazu bereits eine Schulung erhalten. Die Höhe des im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehenden Finanzvolumens orientiert sich an den Vorgaben des TVöD und wird in Leistungsbudgets für drei Bereiche von Entgeltgruppen - entsprechend dem einfachen, mittleren und gehobenen Dienst der Beamten - aufgeteilt. Eine paritätisch besetzte betriebliche Kommission soll insbesondere das Controlling und Qualitätsmanagement des Systems übernehmen.

Im Januar wird es eine Infoveranstaltung für alle Beschäftigten des Landkreises geben, bei der die Einzelheiten und die Verfahrensweise detailliert erklärt werden. Beamte können nicht von der leistungsorientierten Bezahlung profitieren. Dem steht das Beamtenrecht bislang noch entgegen.