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Neue Förderung für umweltbewusste Hauseigentümer (26.04.2007)


Umweltbewusste Hauseigentümer erhalten durch das neue Wohnraumförderprogramm  finanzielle Unterstützung: Für Investitionen zur Minderung des CO2-Ausstoßes und für Energiesparmaßnahmen können sie ab sofort Förderungen in Form eines für die ersten zehn Jahre zinsfreien Darlehens beantragen. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Sanierungsobjekt um ein selbst genutztes Wohngebäude handelt, das bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurde. Durch das Baudarlehen können 40 Prozent der veranschlagten Kosten abgedeckt werden. Nach den zinsfreien Jahren fallen Zinsen in Höhe von vier Prozent an. Der Tilgungssatz beträgt zwei Prozent. Hinzu kommen jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 0,5 Prozent.

Förderungswürdig sind auch Modernisierungsmaßnahmen wie z. B. die Verbesserung der Belichtung und Belüftung der Wohnung, des Schallschutzes und der sanitären Einrichtungen. Die Kosten der Modernisierung sollten pro Wohnung mindestens 10.000 Euro und höchstens 75.000 Euro betragen. Auch gilt für die Bewilligung der Förderung eine Einkommensgrenze, die bei einer Familie mit zwei Kindern rund 32.600 Euro beträgt. Mit den Baumaßnahmen darf nicht vor Erteilung der Förderzusage begonnen werden.

Ebenfalls neu in dem Programm ist die Förderung altersgerechter Wohnanpassung. Sie kann für Haushalte mit mindestens einem Kind beantragt werden, in die eine über 60 Jahre alte Person aufgenommen wird. Auch hierfür kann ein für zehn Jahre zinsloses Baudarlehen für bis zu 40 Prozent der Kosten gewährt werden.

Für weitere Informationen und Fragen stehen Frau Drieselmann, Tel. 0581/82244, und Frau Schinkel, Tel. 0581 / 82-245, vom Amt für Bauordnung und Kreisplanung zur Verfügung.