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Pflanzliche Abfälle richtig entsorgen! (29.04.2009)

 Wer in Uelzen seine Gartenabfälle wie in der Vergangenheit verbrennen möchte, hat künftig ein Problem. Die Stadt Uelzen hat vor wenigen Wochen die Abschaffung der so genannten „Brenntage“ beschlossen. Damit ist es ab sofort verboten, pflanzliche Abfälle wie Laub, Hecken- und Strauchschnitt, verwelkte Blumen, Büsche, Rasenschnitt oder Unkraut zu verbrennen.

Umweltverträgliche und kostengünstige Alternativen bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb (awb) des Landkreises Uelzen mit entsprechenden Dienstleistungsangeboten – denn die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald oder am Feldrand ist ebenfalls gesetzlich verboten. Zudem verschandelt es die Landschaft, schadet der Region als Erholungsgebiet und bringt nicht zuletzt auch die natürlichen Kreisläufe der heimischen Pflanzenwelt durcheinander. Außerdem kosten solch „wilde Ablagerungen“ jeden einzelnen Bürger bares Geld, denn sie müssen vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen beseitigt werden. Diese Kosten wirken sich negativ auf die Abfallgebühren aus.

Besonders im Frühjahr stehen viele Gartenbesitzer und Grundstückseigentümer vor dem Problem, Garten- und Grünabfälle zu entsorgen – insbesondere, wenn sie nicht über Komposthaufen oder Kompostbehälter verfügen.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen bietet folgende Möglichkeiten an:

Der Kompostbehälter: Alternativ oder als bequeme Ergänzung zur Eigenkompostierung steht der Kompostbehälter zur Verfügung. Es gibt ihn in zwei Größen: 120 l Volumen für eine Jahresgebühr von 38,40 Euro und 240 l Volumen für eine Jahresgebühr von 77,40 Euro. Kompostbehälter können bestellt werden unter der Rufnummer 0581/948211.

Der Kompostsack: Wenn der vorhandene Kompostbehälter kurzfristig nicht ausreicht, steht der vom awb angebotene Kompostsack zur Verfügung. Erhältlich ist er an den Entsorgungsfahrzeugen, bei den Einheits- und Samtgemeinden, der Stadt Uelzen (Touristeninformation), dem awb-Betriebshof in Oldenstadt, dem Kreishaus sowie im Entsorgungszentrum Borg. Die Gebühr beträgt 1,50 Euro pro Stück.

660 l Volumen Großbehälter: Bei Bedarf stellt der awb zur Abfuhr pflanzlicher Abfälle auch große Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 660 Litern zur Verfügung. Dieser Behälter kostet 15 Euro Bereitstellgebühr, 5 Euro Miete je Monat und 24 Euro je Leerung. Die Bestellung, die Leerung und die Abholung kann unter der Rufnummer 0581/948214 oder unter der Faxnummer 0581/9487642 vorgenommen werden.

Baum- und Strauchschnittabfuhr:

Die Abholung kann telefonisch oder mit der dem Müllkalender anhängenden Anforderungskarte veranlasst werden. Das Schnittgut muss in handlichen Bündeln bereitgelegt werden. Die Bündelmaße: max. Länge 1,50 m, Durchmesser 0,5 m. Einzelne Äste in den Bündeln dürfen nicht dicker als 0,15 m im Durchmesser sein. Die Gebühren berechnen sich nach der abzufahrenden Menge. Bis zu 3 Kubikmeter kostet die Abfuhr 18 Euro, jeder weitere angefangene Kubikmeter kostet 5 Euro.

Anlieferung zur Kompostierungsanlage Borg:

Sperrigen Baum- und Strauchschnitt und sämtlicher anderer pflanzlicher Abfall kann auch selbst zur Kompostierungsanlage Borg gebracht werden. Die Abgabe ist kostenpflichtig. Alle Anlieferungen werden gewogen und bis zu einem Gewicht kleiner als 200 Kilogramm mit einer Pauschalgebühr von 5 Euro abgerechnet. Bei einem Gewicht von 200 Kilogramm und mehr wird die Gebühr nach dem Gewicht berechnet (48 Euro pro Tonne).

Die kompostierbaren Abfälle werden in der Kompostierungsanlage Borg bei Rosche zu einem Kompost mit Gütesiegel verarbeitet. Dieser Qualitätskompost kann direkt auf der Kompostierungsanlage erworben und anschließend im eigenen Garten als hochwertiger Dünger wieder eingesetzt werden.

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 11.939 Tonnen Bio- und Grünabfälle auf der Kompostierungsanlage (602 Tonnen pflanzliche Abfälle, 95 Tonnen Tannenbaumabfuhr und 11.242 Tonnen aus der Komposttour) angeliefert. Von diesen 11.939 Tonnen Bio- und Grünabfällen wurden 6.902 Tonnen zu Kompost verarbeitet und verkauft.

In den normalen Kompostbehälter/Großbehälter und Kompostsack gehören:

Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumenreste, Blumenerde (ohne Umtopf), Brot-/Backwarenreste, Eierschalen, Federn, Fischgräten, Gemüseabfälle (z.B. Kartoffelschalen), Gemüsereste, Salatreste, Haare, Holzwolle/Holzspäne, Heckenschnitt (auch mit Dornen), Käsereste/Kaffeefilter/Kaffeesatz, Küchenpapier, Laub, Nadeln, Moos, Milchproduktreste (ohne Becher, keine Milch), Nussschalen, Obstreste, Schalen (auch Südfrüchte), Papierhandtücher, -taschentücher/Servietten, Rasen- und Grasschnitt (erst trocknen/heuen lassen), Schnittblumen, Strauchwerk, Zweige, Stroh, Heu (kleine Mengen), Teebeutel/Teereste, Wildkraut/Unkraut.

Und so kann Problemen vorgebeugt werden:

Im Sommer den Kompostbehälter möglichst an einen kühlen, schattigen Platz stellen, im Winter dagegen an einen frostfreien. Den Deckel des Kompostbehälters stets geschlossen halten. Abfall sollte bereits in der Küche in Papier eingepackt werden, alternativ sollte ein Kompostbeutel verwendet werden. Sind die Abfälle eingewickelt, bleibt der Behälter sauber, im Sommer wird Geruchsbildung und Ungeziefer vermieden und im Winter das Anfrieren verhindert. Kompostbehälter sollten durch regelmäßige Reinigung sauber gehalten werden. Eine Lage Zeitungspapier am Boden sollte ebenfalls nicht fehlen.