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Run auf das Elterngeld: Neues Publikum im Sozialamt (19.04.2007)


Das zum 1. Januar 2007 neu eingeführte Bundeselterngeld hat dem Sozialamt der Uelzener Kreisverwaltung einen deutlich höheren Zulauf beschert: Von Januar bis Mitte April wurden rund 130 Anträge gestellt. „Das sind 40 Fälle mehr als im Vorjahreszeitraum“, berichtet Sachbearbeiterin Sigrid Wilhelm. Insgesamt rechnet sie damit, dass die Zahl der Antragsteller von 665 im vergangenen Jahr auf rund 800 steigen wird.

Bis Ende 2006 stand Paaren mit einem bereinigten Nettoeinkommen von 30.000 Euro (bzw. Alleinerziehenden mit einem Einkommen bis 23.000 Euro)[1] zwei Jahre lang Erziehungsgeld von monatlich 300 Euro zur Verfügung. Besserverdienende gingen jedoch leer aus. Vom neuen Elterngeld können jetzt auch sie profitieren: Der Partner, der für die Kinderbetreuung eine berufliche Pause einlegt, erhält 12 Monate lang 67 Prozent seines Nettoeinkommens, wobei die Höchstgrenze, die bewilligt werden kann, 1.800 Euro beträgt.

Geringverdienende oder arbeitslose Eltern erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro. Nach wie vor sind es fast ausschließlich Frauen, die eine Babypause einlegen. Dabei kann das Elterngeld auf 14 Monate verlängert werden, wenn auch der Mann für zwei Monate die Betreuung des Nachwuchses übernimmt. Eine gestiegene Bereitschaft hat Sigrid Wilhelm durchaus festgestellt, obwohl die vollen 14 Monate fast nie von Anfang an beantragt werden. „Die Männer können ihre Entscheidung auch später treffen und erst einmal das erste Lebensjahr ihres Kindes abwarten.“

Die Sozialamtsmitarbeiter haben in den letzten Monaten eine interessante Beobachtung gemacht. „Wir haben teilweise mit einem ganz anderen Publikum zu tun, da jetzt auch die Normalverdiener und Gutsituierten zu uns kommen“, erzählt Amtsleiter Peter Sühnhold. Früher hätten Eltern nachweisen müssen, wie arm sie sind. Heute dagegen müssten sie nachweisen, auf wie viel Geld sie in der Babypause verzichten. Der Höchstsatz von 1.800 Euro wurde bislang jedoch nur dreimal bewilligt. Die Hälfte der Antragsteller erhält (auch ohne Einkommensnachweis) den Mindestbetrag von 300 Euro.

Um die Anträge zügig und effizient bearbeiten zu können, haben Sigrid Wilhelm und zwei weitere Mitarbeiterinnen bereits im letzten Jahr an speziellen Schulungen teilgenommen, um die rechtlichen Voraussetzungen, den Umgang mit entsprechenden EDV-Programmen und die formale Abwicklung von Anfang an zu beherrschen. „Im Vergleich zu manchen anderen Landkreisen, wo es zu Beginn  noch Probleme gab, konnten wir auch ohne personelle Aufstockung sofort richtig loslegen“, berichtet Sühnhold stolz. Parallel zum Elterngeld wird bis Ende 2008 auch noch das frühere Erziehungsgeld für die Kinder gezahlt, die vor Neujahr auf die Welt gekommen sind.


[1] plus je 3.140 € für jedes weitere noch im Haushalt lebende Kind, für das Kindergeld bezogen wird